Arbeitsvertrag
Klare Grundlagen ersparen Ihnen später die Auseinandersetzung.
Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge samt Vereinbarungen zu Konkurrenzverbot, Überstunden, Homeoffice oder Bonus – zugeschnitten auf Ihren Betrieb und auf die zwingenden Bestimmungen abgestimmt.
Das sollten Sie wissen
Ein Teil des Arbeitsrechts ist zwingend und lässt sich auch mit Einverständnis der Mitarbeitenden nicht wegbedingen. Klauseln, die dagegen verstossen, fallen weg – der Rest des Vertrags bleibt.
Ein Konkurrenzverbot bindet nur, wenn es örtlich, zeitlich und sachlich begrenzt ist und die Mitarbeitenden Einblick in Kundschaft oder Fabrikationsgeheimnisse hatten.
Soll Mehrarbeit mit dem Lohn abgegolten sein, braucht es dafür eine schriftliche Grundlage.
Personalreglement
Was für alle gilt, gehört nicht in jeden Einzelvertrag.
Ein Reglement regelt Ferien, Arbeitszeit, Spesen, Absenzen und den Umgang mit Daten einheitlich für den ganzen Betrieb. Das entlastet Ihre Verträge und sorgt dafür, dass alle Mitarbeitenden gleich behandelt werden.
Das sollten Sie wissen
Damit ein Reglement gilt, muss es den Mitarbeitenden bekannt gemacht werden. Ein Ordner im Intranet reicht nur, wenn er auffindbar und zugänglich ist.
Halten Sie fest, welche Punkte Sie einseitig ändern dürfen und welche eine Zustimmung brauchen. Sonst wird jede Anpassung zur Verhandlung.
Konflikte
Vorwürfe im Team sind heikel, auch für Sie als Arbeitgeberin.
Bei Vorwürfen wegen Konflikten, Belästigung oder Diskriminierung trifft Sie eine Fürsorgepflicht. Wir beraten Sie beim Vorgehen, begleiten die Abklärung und helfen, den Betrieb und Ihre Position rechtlich abzusichern.
Das sollten Sie wissen
Sie müssen Hinweisen nachgehen und die Abklärung dokumentieren. Untätigkeit kann Sie schadenersatzpflichtig machen.
Eine Abklärung sollte geordnet ablaufen und beiden Seiten Gehör geben, sonst ist ihr Ergebnis später wenig wert.
Kündigung
Der häufigste Fehler passiert in der Vorbereitung, nicht im Schreiben.
Wir begleiten Sie von der Dokumentation über das Gespräch bis zum Kündigungsschreiben und prüfen vorher, ob Sperrfristen laufen oder die Kündigung als missbräuchlich angefochten werden könnte.
Das sollten Sie wissen
Während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst laufen Sperrfristen. Eine in dieser Zeit ausgesprochene Kündigung ist nichtig.
Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund und muss sofort erfolgen. Wer zuwartet, zeigt damit, dass die Fortsetzung zumutbar war.
Auf Verlangen müssen Sie die Kündigung schriftlich begründen. Was Sie dort schreiben, wird im Streitfall gemessen – wir formulieren es mit Ihnen.
Aufhebungsvereinbarung
Die einvernehmliche Trennung, wenn beide Seiten weiterwollen.
Eine Aufhebungsvereinbarung beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis und schafft Klarheit über Austrittsdatum, offene Ferien, Zeugnis und allfällige Zahlungen. Wir entwerfen sie so, dass sie auch einer späteren Prüfung standhält.
Das sollten Sie wissen
Eine Aufhebungsvereinbarung darf nicht dazu dienen, den Kündigungsschutz zu umgehen. Fehlt ein echtes Entgegenkommen auf beiden Seiten, kann sie ungültig sein.
Räumen Sie den Mitarbeitenden Bedenkzeit ein und halten Sie das fest. Eine unter Druck unterschriebene Vereinbarung wird angreifbar.
Der Verzicht auf Ansprüche innerhalb eines Monats nach Vertragsende ist heikel; wir prüfen, was in Ihrem Fall wirksam vereinbart werden kann.